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E-Rechnung in der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (sbl-mv)

26.07.2023 • Finanzbuchhaltung und Rechnungsbearbeitung
Auf Grundlage der E-Rechnungsverordnung M-V (ERechVO M V vom 21. Juni 2021) sind öffentliche Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern nur noch elektronisch mittels E-Rechnung abzurechnen.
Im Büro: Sachbearbeiterin  im Finanzministerium am Arbeitsplatz © 2023 Christian Hoffmann (sbl-mv / Finanzministerium MV) Bild größer
eRechnung in der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung Digitale Rechnungsbearbeitung für die Staatlichen Bau- und Liegenschaftsämter. Die XRechnung ist seit dem 1. April 2023 verpflichtend. © 2023 Christian Hoffmann (sbl-mv / Finanzministerium MV)
Eine E-Rechnung ist ein nach genauen Vorgaben strukturierter Datensatz, der in einem elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Darüber hinaus muss eine automatische Weiterverarbeitung des Datensatzes möglich sein.
Inhalte und Format des Datensatzes für E-Rechnungen wurden europaweit einheitlich festgelegt (Europäische Norm EN 16931).
Rechnungen an die Staatlichen Bau- und Liegenschaftsämter M-V als untere Landesbehörden sind im Standardformat XRechnung über die onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) bei der Bundesdruckerei GmbH (LEA – Anmeldung unter xrechnung-bdr.de) einzureichen.
Um einen reibungslosen Rechnungsdurchlauf bei den Staatlichen Bau-und Liegenschaftsämtern zu gewährleisten, haben wir weitere nützliche Informationen als Download bereitgestellt.
DownloadFeldvorgaben_xRg_SBLV_MV (PDF)

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