Ufersicherung an den Wasserläufen im Schlosspark Ludwigslust
02.09.2025 • ELER in der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung M-V
Von November 2022 bis November 2024 wurden im Auftrag des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamtes (SBL) Schwerin die Ufersicherung und die Wege am Ludwigsluster Kanal sowie am Johannisdamm denkmalgerecht instandgesetzt. Des Weiteren erfolgte die Sanierung der Froschbrücke im nord-östlichen Parkbereich und die Erneuerung der Wegeverbindung vom Johannisdamm bis zum Ludwigsluster Kanal mit der Herstellung eines abzweigenden Wegestücks.
Entstehung
Der Schlosspark Ludwigslust umfasst eine Fläche von ca. 120 ha und zählt damit zu den größten aber vor allem bedeutendsten historischen Parkanlangen Mecklenburg-Vorpommerns. 1741 begannen die Arbeiten an den Gartenanlagen nach Entwürfen des Hofgärtners Gallas. In den Jahren 1852 bis 1860 wurde der Park nach Plänen von Peter Joseph Lenné in einen Landschaftspark umgestaltet. Dabei wurden die den Park durchziehenden barocken Wasseranlagen und auch das Parterre mit der Lindenallee erhalten.
Der Johannisdamm ist vermutlich ab 1735 entstanden. Eine erste Darstellung erfolgte im "Plan von dem Herzog Mecklenburgischem Lustschlosße LUDEWIGSLUST. Vermesßen und Gezeichnet 1790. G. Schroeder".
Der Johannisdamm führt als eine Wegeverbindung von der kleinen Schleuse und den zwei Brücken an den ehemaligen Fischteichen im Südosten bis zu den Bachwiesen im Nordwesten. Eingefasst wird er von zwei unterschiedlich ausgebildeten Gräben, südlich dem "fleißigen" und nördlich dem "faulen" Graben. Der südliche Wasserlauf wird direkt vom Ludwigsluster Kanal abgezweigt, der nördliche entstammt den Teichen. Die beiden Gräben haben zu Beginn einen sichtbaren Höhenunterschied, welcher sich zum Ende hin verringert und angleicht.
Der 28 km lange Ludwigsluster Kanal wurde von 1756 bis 1760 gebaut. Er zweigt vom aus der Lewitz kommenden Neuen Kanal bei Tuckhude ab, durchfließt den Stadtbereich von Ludwigslust, das Bassin mit der Kaskade südlich des Schlosses, den Parkbereich und mündet schließlich bei Leussow in die Rögnitz. Das Kanalsystem diente zum einen zur Wasserversorgung der sogenannten Griesen Gegend, zum anderen zum Tarnsport von Baumaterialien und anderen Waren für das Schloss und die Stadt. Im Schlosspark wurde der Kanal als gestalterisches Element eingesetzt. Die Wasserachse nutzt natürliche und künstlich angelegte Geländeunterschiede für verschiedene Wasserkünste.
Im Schlosspark verläuft der Kanal geradlinig von der Steinernen Brücke über den Mönch und die 24 Wassersprünge bis zum Jagdstern / 14 Alleen.
Die sogenannte Froschbrücke, welche vermutlich zwischen 1852 und 1860 gebaut wurde, stellt in Kombination mit den künstlerisch aufgeschichteten Felsen in Form eines kleinen Wasserfalles ("Loreleyfelsen") und der umfassenden Gehölzpflanzung eine ganz eigene Komposition im Gartendenkmal dar.
Zustand 2021
Die Uferbefestigung aus dem Jahr 2001 wies inzwischen sowohl am Johannisdamm als auch am Ludwigsluster Kanal starke Schäden auf. Die Ufer der beiden Gräben des Johannisdamms sind unterschiedlich gefasst. Der südliche Graben wird beidseitig mit einer Findlingsreihe gefasst, der nördliche Graben wurde durch die dammseitig befindliche Erdgabione und waldseitig durch Faschinen gesichert. Die Faschinen auf der Nordseite des Johannisdamms (Fauler Graben) waren hinterspült und zum Teil stark ausgekolkt, die Böschungen stellenweise abgängig. Die Findlingsmauern auf der Südseite (Fleißiger Graben) wiesen abgerutschte Steine auf, auch hier zeigten sich Auskolkungen. Die Wegeeinfassungen und -decke waren aufgrund umgestürzter Bäume teilweise schadhaft.
Auch am Ludwigsluster Kanal war die Ufersicherung geschädigt, Teilbereiche insbesondere an den Umflutern stark ausgekolkt.
Die Wege am Kanal waren unbefestigt und wiesen keine Einfassungen auf.
Auch der seit der landschaftlichen Überformung des Parks ab 1788 vorhandene Weg zwischen dem Johannisdamm und den 24 Wassersprüngen war unbefestigt, zu den angrenzenden Flächen punktuell ein wenig eingeschnitten, und er neigte dazu, schnell zu vernässen und aufzuweichen.
An der Froschbrücke zeigten sich starke Schäden insbesondere an den Widerlagern und weiteren Bauteilen, wie dem aus einem Bohlenbelag auf Stahllängsträgern bestehenden Überbau. Die Gewährleistung der Verkehrs- und Standsicherheit erforderte dringenden Handlungsbedarf.
Umfang der Baumaßnahme
Auf Grundlage des Parkpflegewerkes von 2000 wurde im Rahmen der Gesamtmaßnahme die Ufersicherungen am Johannisdamm und am Ludwigsluster Kanal vom Mönch bis zu den 24 Wassersprüngen, vom Umfluter an den 24 Wassersprüngen bis zum Jagdstern / 14 Alleen sowie am Johannisdamm denkmalgerecht instandgesetzt.
Die Ufersicherung erfolgte nach intensiver Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern durch Eichenbohlen bis zu einer Höhe von 90 cm und einer Hinterkonstruktion aus Stahl. Die Eichenbohlen stammen größtenteils aus im Schlosspark umgestürzten Eichen, die vor Ort entsprechend zugeschnitten wurden.
Um die Arbeiten an den Wasserläufen zu ermöglichen, wurden Teilbereiche durch temporäre Dämme und Umflutungen trockengelegt. Da dies im Bereich von den 24 Wassersprüngen bis zum Jagdstern nicht möglich war, wurden in diesem Bereich auf der Südseite des Kanals 90 cm hohe Metallplatten eingebracht.
Die dazugehörigen Wege am Johannisdamm und Kanal sowie die Wegeverbindung vom Johannisdamm bis zum Ludwigsluster Kanal wurden mit einer wassergebunden Decke, eingefasst durch Stahlkanten, befestigt und ein historisch belegter Weg wiederhergestellt. Die Wege wurden zudem mit Bänken ausgestattet.
Des Weiteren wurde die Froschbrücke komplett saniert. Die Stahlbetonwiderlager erhielten zur Bewahrung der historischen Ziegelmaueransicht eine Klinkervorsatzschale auf vorhandenen großformatigen Natursteinquadern. Die gusseisernen Schmuckrandträger wurden restauriert und der Bohlenbelag erneuert. Im Zuge der Sanierung wurden in erheblichem Maße Bäume gerodet und neue Pflanzen gesetzt.
Förderung durch die Europäische Union
Die Kosten für diese Sanierung belaufen sich auf ca. 3,8 Millionen Euro. Die Europäische Union unterstützt das Vorhaben aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Raums (ELER). Konkret fließen 75 Prozent der Kosten aus dem Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern (EPLR M-V) 2014 bis 2020 in diese Maßnahme. Das ist möglich, da das SBL Schwerin hier ein Projekt zum Schutz und Erhalt des Kulturerbes "Schlösser und Gärten" umsetzt. In diesem Realisierungsabschnitt wurde mit der Ufersicherung an den Wasserläufen ein wesentliches Ziel des EPLR M-V erreicht.
Eckdaten zur Ufersicherung an den Wasserläufen im Schlosspark Ludwigslust
Baubeginn
11/2022
Bauende
12/2024
Gesamtkosten
3,8 Millionen Euro (Bauausführung und FbT- Honorare) für Wasserläufe und Froschbrücke
Anteil ELER-Förderung (75 Prozent)
2,9 Millionen Euro
Anteil Land (25 Prozent)
0,9 Millionen Euro
Bauherr
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das SBL Schwerin
Stand: 2. September 2025
Standort Schloss Ludwigslust
19288 Ludwigslust, Schloßfreiheit 4
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete
Förderprojekt:
Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des Kulturerbes "Schlösser und Parks"
Schlosspark Ludwigslust - Ufersicherung an den Wasserläufen
Dieses Projekt ist kofinanziert aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern und wird
mit Beteiligung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt